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Die Übersetzung Ihrer
Dokumente erfordert nicht nur Sorgfalt und Sachkenntnis,
sondern auch die Sicherheit, dass die Dokumente von den
Behörden im Heimatland oder hier in Thailand letztlich
anerkannt werden. Dies ist leider bei vielen
Übersetzungsbüros in Thailand nicht gewährleistet.
Frau Paporn Jäkel ist "Allgemein vereidigte
Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin der
thailändischen Sprache für die Gerichte und Notare im Lande
Hessen" und kann daher alle Ihre Übersetzungen beglaubigen.
Dies ist vor allem für die spätere Verwendung Ihrer
Dokumente bei den einschlägigen deutschen Behörden wichtig,
da die deutschen Behörden in vielen Fällen nicht beglaubigte
Übersetzungen auch nicht anerkennen.
Frau Paporn
Jäkel ist mit den Gesetzen und Regelungen in Deutschland und
Thailand sehr gut vertraut und berät Sie gerne in allen
Fragen.
Frau Paporn Jäkel ist bereits seit dem Jahre
1990 allgemein vereidigte Dolmetscherin und ermächtigte
Übersetzerin der thailändischen Sprache für die Gerichte und
Notare im Lande Hessen und kann daher die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Übersetzung einer Urkunde gemäß § 2 Abs.
1 Satz 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf
dem Gebiet des Beurkundungsrechts vom 21.10.1942 (RGBl. I S
609) und § 142 Abs. 3 ZPO bescheinigen.
Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland Anerkannte
Übersetzerin Frau
Paporn Jäkel ist anerkannte Übersetzerin bei der Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok, Thailand und als
solche in der offiziellen Übersetzerliste der Botschaft
aufgenommen.
Österreichische Botschaft
Anerkannte Übersetzerin
Frau Paporn Jäkel ist
anerkannte Übersetzerin bei der österreichischen Botschaft
in Bangkok, Thailand und als solche in der offiziellen
Übersetzerliste der Botschaft aufgenommen.
Schweizer Botschaft
Anerkannte Übersetzerin
Frau Paporn Jäkel ist anerkannte Übersetzerin bei der
Schweizer Botschaft in Bangkok, Thailand und als solche in
der offiziellen Übersetzerliste der Botschaft aufgenommen. |
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